Neue TestV tritt am 25.11.2022 in Kraft

author-photo Michael Subach | Erstellt: 2022-11-25 | Aktualisiert: 2024-02-08

Die neue TestV wurde am 24.11. veröffentlicht und tritt schon ab heute in Kraft.

Kostenfrei dürfen ab dem 25.11. nur folgende 4 Personengruppen getestet werden:

  • BesucherInnen oder BewohnerInnen von Pflegeeinrichtungen (stationär oder ambulant)
  • Leistungsberechtigte nach § 29 SGB IX und Personen, die bei denen beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige
  • Personen, die aus einer Corona-Isolation freigetestet werden

Eine zentrale Deaktivierung der anderen Testgründe findet in deinem Schnelltestbutler in der Nacht vom 25.11. auf den 26.11. statt.

Wichtig: Haben die Kunden für heute einen Termin mit einem der unten aufgelisteten Gründe gebucht, muss eine neue Buchung für reine Selbstzahler getätigt werden. Die Verwaltung dieser Änderungen wird durch den Kurstool deutlich vereinfacht.

All diese Personengruppen sollen ab heute den vollen Preis für die Testung zahlen:

  • Kinder unter 5 Jahren
  • Personen im ersten Schwangerschaftsdrittel oder mit anderer Kontraindikation
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
  • Teilnehmende an Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen
  • Besuch einer Veranstaltung im Innenraum
  • Personenkontakt ab 60
  • Personenkontakt Vorerkrankung
  • Rote Kachel Warnung in der Corona-Warn-App

Möchtest du die Deaktivierung der Testgründe in deinem Schnelltestbutler selber durchführen, kann dir folgender Artikel behilflich sein: >>Hier lesen

Bei Fragen kontaktiere gerne unser Support-Team über den Chat oder telefonisch unter +49 30 166 39 833.